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Häufige Fragen

Wir haben hier die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Warum gibt es uns?

Obwohl im Thüringer Becken bedeutende Mengen erneuerbarer Energien erzeugt werden (Windparks, Solarparks, Biogasanlagen) fließt die damit verbundene Wertschöpfung zu großen Teilen aus der Region ab. Planung, Gestaltung und Betrieb der Anlagen zur Energieerzeugung liegen überwiegend in der Hand von auswärtigen Projektierern, die sich nicht langfristig in der Region engagieren. Die kommunalen Strukturen in der Region sind bis auf wenige Ausnahmen traditionell kleinteilig. Den einzelnen Gemeinden fehlt es an Wissen, Finanzkraft und Manpower, um im Bereich der erneuerbaren Energien selbst entscheidend gestaltenden Einfluss zu nehmen. Eine Vernetzung unter den Kommunen findet kaum statt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda und ihre Mitgliedsgemeinden sehen in der Gründung einer Energiegenossenschaft mit Sitz im Thüringer Becken einen Weg die o.g. Probleme zu lösen

Warum Genossenschaft und keine andere Rechtsform?

„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.“

Genossenschaften bieten die Möglichkeit Wissen, Fähigkeiten und Kapital zu bündeln, um gemeinsame Ziele umzusetzen. Sie sind eine demokratische, sichere und auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtete Unternehmensform. Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, insbesondere im Hinblick auf Haftungsbegrenzung und Einflussmöglichkeiten. Der Hauptzweck von Genossenschaften ist nicht die Gewinnerzielung, sondern die Förderung ihrer Mitglieder. Daher ist die Genossenschaft die geeignete Rechtsform für ein Unternehmen, dass sich nachhaltig und langfristig in der Region engagiert.

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die Bürgerenergiegenossenschaft ist ein beim Registergericht eingetragenes Unternehmen und gewerbesteuerpflichtig. Eine Genossenschaft besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung.

In der Generalversammlung haben die Mitglieder alle das gleiche Stimmrecht. Der Aufsichtsrat wird bei der Generalversammlung durch die Mitglieder bestimmt, dieser wählt den Vorstand. 

Die Generalversammlung gilt als das oberste Willensbildungsorgan, bei der jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Generalversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben: Änderung der Satzung, Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verteilung von Gewinn und Verlusten, Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft, welche aber nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Er führt Kontrollen und Revisionen durch und ist für die Berichterstattung bei der Generalversammlung zuständig.   

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Er übernimmt die Leitung der Genossenschaft nach außen und die Geschäftsführung nach innen.

Warum ist uns regionale Wertschöpfung wichtig?

Die BürgerEnergiegenossenschaft Thüringer Becken eG fühlt sich dem Prinzip der regionalen Wertschöpfung verpflichtet. Sie hat Ihren Sitz in der Region und zahlt dort ihre Abgaben. Sie wird ihre Geschäftstätigkeit in der Region ausüben. Dabei sollen bevorzugt regionale Akteure als Partner für die Umsetzung der Projekte gewonnen werden

Was tun wir und wie finanzieren wir uns?

Die Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG finanziert sich durch die Einlagen der Mitglieder und durch entstandene Gewinne.

Die Genossenschaft wird sich auf folgenden Geschäftsfeldern betätigen:

  • Erzeugung von Energie (PV, Windkraft, Biogas)
  • Dienstleistungen für einen effizienteren Umgang mit Energie (Beratung, Energieeinsparcontracting)
  • Vertrieb erneuerbarer Energien (Strom, Wärme)
  • Übernahme und Betreiben von Netzen
  • Elektromobilität (Fahrdienste, Car-Sharing)


Welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft?

Generell besteht für alle Mitglieder eine Reihe von Möglichkeiten, von der Genossenschaft zu profitieren:

  • Miteigentum am Genossenschaftsvermögen
  • Dividenden auf die eingezahlten Geschäftsanteile
  • Zinseinkünfte über Nachrangdarlehen an die Genossenschaft
  • Pachteinnahmen für Dächer und Freiflächen
  • Kauf von Energie
  • Genossenschaftliche Rückvergütung
  • Fahrdienste
  • Car-Sharing


Welche Vorteile haben Kommunen von einer Mitgliedschaft?

Für Kommunen bestehen als Mitglieder insbesondere folgende Vorteile:

  • Umsetzung von aus eigener Kraft nicht zu finanzierenden Investitionen
  • Realisierung von Privatisierungserlösen
  • Zusatzeinnahmen über Dienstleistungen für die Genossenschaft
  • Erleichterung und Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit
  • Generierung gemeinsamer Effizienzvorteile (IT, Personal, Organisationsentwicklung etc.)
  • Intensivierung der Bürgerbeteiligung
  • Imagegewinn als bürgernahe Kommune
  • Akzeptanzvorteile für erneuerbare Energien


Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft?

Nein, auch Minderjährige können Genossenschaftsmitglied werden. Allerdings bedarf dies der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Wenn sie für Ihr Kind Genossenschaftsanteile erwerben wollen, dann tragen Sie einfach den Namen Ihres Kindes in das Beitrittsformular ein und schreiben Sie den Namen des Kontoinhabers dazu. Unterschreiben muss ein Erziehungsberechtigter. Sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, gehört der auf ihren/seinen Namen eingetragene Anteil und somit das Stimmenrecht ihr/ihm.

Genossenschaftsanteile können weitervererbt werden.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen oder verkaufen?

Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre.

Eine Übertragung von Anteilen auf andere Mitglieder ist jederzeit möglich.

Haften Genossenschaftsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen?

Nein. In der Satzung ist die Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Mitglieder haften also maximal in Höhe der Geschäftsanteile.

Wie hoch wird die Gewinnausschüttung und wie kann ich sonst noch von den Gewinnen der Genossenschaft profitieren?

Das schöne an einer Genossenschaft ist, dass die Mitglieder selbst über die Höhe der Gewinnausschüttung entscheiden können. Die Höhe der Dividende lässt sich zur Zeit der Gründung eines Unternehmens natürlich noch nicht genau prognostizieren. Aufgrund unserer Geschäftsplanung kann aber bereits in den ersten Geschäftsjahren von stabilen Überschüssen ausgegangen werden.

Neben der Gewinnausschüttung haben die Genossenschaftsmitglieder natürlich auch noch weitere Möglichkeiten finanziell von Ihrer Mitgliedschaft zu profitieren (siehe Punkt Vorteile).

Was passiert bei Verlusten?

Bei Verlusten wird zunächst auf gebildete Pflichtrücklagen aus dem Gewinn zurückgegriffen. Sollten diese Rücklagen nicht ausreichen, können nach Vereinbarung mit der Generalversammlung, Geschäftsanteile der Mitglieder verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für Mitglieder gibt es nicht. Maximal haftet jedes Mitglied, mit der von ihm als Geschäftsanteil eingebrachten Summe.

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